Wichtige technische und rechtliche Hinweise zur Fahrzeugkonfiguration und den Gewichtsdaten
Im Straßenverkehr ist jedes Fahrzeug nur für ein bestimmtes zulässiges Höchstgewicht zugelassen. Dieses Höchstgewicht darf während der Fahrt nicht überschritten werden. Daher müssen bereits bei der Fahrzeugkonfiguration die technischen und rechtlichen Anforderungen in Bezug auf das Fahrzeuggewicht sorgfältig beachtet werden, um die Auswahl der Werksoptionen ("Pakete", "Ausstattungsmerkmale" und "Optionen") unseres Werkangebots zu treffen.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/535 der Kommission vom 31. März 2021 (bis 06/2022: Verordnung (EU) 1230/2012 der Kommission vom 12. Dezember 2012) enthält die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf das Fahrzeuggewicht. Um die Gewichtsdaten in der Konfiguration transparent und umfassend darzustellen, orientieren sich die folgenden Erklärungen und Hinweise von Wingamm Group S.r.l. an den Bestimmungen dieser Verordnung. Bitte lesen Sie die folgenden Erklärungen und Hinweise zu den Gewichtsdaten sorgfältig durch, bevor Sie Ihr Fahrzeug konfigurieren und bestellen. Auch unsere Händler helfen Ihnen gerne bei der Auswahl und Konfiguration Ihres Fahrzeugs.
- Begriffe
- Technisch zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs
Die "technisch zulässige Gesamtmasse" des Fahrzeugs ist im Zulassungsschein Teil I (hier im Abschnitt F.1.) angegeben und zeigt das vom Hersteller festgelegte maximale Gewicht an, das das Fahrzeug voll beladen haben darf (z. B. 3.500 kg). Dieses Gewicht darf während der Fahrt nicht überschritten werden. In vielen europäischen Ländern können Geldstrafen für das Überschreiten der technisch zulässigen Gesamtmasse verhängt werden. In Deutschland kann die Überschreitung der technisch zulässigen Gesamtmasse während der Fahrt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Geldstrafe nach sich ziehen. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihr Fahrzeug vor jeder Fahrt zu wiegen und sicherzustellen, dass es die technisch zulässige Gesamtmasse einhält. Die Einhaltung der technisch zulässigen Gesamtmasse liegt in Ihrer Verantwortung.
Die technisch zulässige Gesamtmasse ist für jeden Wohnwagentyp in den technischen Daten angegeben.
- Masse im fahrfertigen Zustand des Fahrzeugs
Der Begriff "Masse im fahrfertigen Zustand" bezieht sich auf das Gewicht des Fahrzeugs mit der serienmäßigen Ausstattung und den an Bord befindlichen Werkzeugen, wie es vom Hersteller angegeben wird ("Grundausstattung" oder "Serienausstattung"), einschließlich des zu 90 % gefüllten Kraftstofftanks und der Flüssigkeiten wie Schmierfette, Öle und Kühlmittel, der Bordwerkzeuge, des Reifenreparaturkits sowie einer gesetzlich vorgeschriebenen Fahrermasse von 75 kg.
Die Masse im fahrfertigen Zustand ist für jeden Wohnwagentyp in den technischen Daten angegeben.
Sie umfasst die folgenden Positionen:
- das Leergewicht des Fahrzeugs einschließlich des Aufbaus, einschließlich aufgefüllter Schmierfette, Öle und Kühlmittel, Werkzeuge und Reifenreparaturkit;
- die werksseitige Ausstattung, d. h. die Basisausstattung eines Fahrzeugs mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Merkmalen, einschließlich aller Werkzeuge, die ohne weitere Spezifikationen auf der Konfigurations- oder Ausstattungsebene installiert sind;
- den während der Fahrt zu 100 % gefüllten Frischwassertank (die Kapazität des Frischwassertanks beträgt je nach Fahrzeugmodell 10, 20 oder 40 Liter während der Fahrt) und eine mit 100 % gefüllte Aluminiumgasflasche mit einem Gewicht von 16 kg;
- den Kraftstofftank, der gemäß der Serienausstattung zu 90 % gefüllt ist, Kraftstoff inbegriffen;
- den Fahrer, dessen Gewicht pauschal auf 75 kg festgelegt wird.
Bitte beachten Sie, dass die in den technischen Daten angegebenen Daten zur Masse im fahrfertigen Zustand Nennwerte sind, die aufgrund der Produktionstoleranzen um maximal ± 5 % variieren können. Diese gesetzlich zulässigen Toleranzen können sich direkt auf das tatsächliche Fahrzeuggewicht und somit auch auf die zusätzliche Beladung oder die verbleibende Nutzlast auswirken. Daher sollten diese zwingend bei der Fahrzeugkonfiguration berücksichtigt werden.
- Tatsächliche Masse des Fahrzeugs
Die "tatsächliche Masse des Fahrzeugs" bezieht sich auf das Gewicht des fahrfertigen Fahrzeugs zuzüglich des Gewichts der ab Werk montierten optionalen Geräte.
- Fahrermasse und Passagiergewicht
Das "Fahrergewicht" wird pauschal mit 75 kg berechnet, unabhängig von seinem tatsächlichen Gewicht. Da das Fahrergewicht bereits in der Masse im fahrfertigen Zustand enthalten ist, wird es nicht in das zulässige Passagiergewicht einbezogen.
Das "Passagiergewicht" ergibt sich aus der vom Hersteller im Typgenehmigungsverfahren festgelegten zulässigen Anzahl der Personen auf der Fahrt abzüglich des pauschal berechneten Fahrergewichts von 75 kg.
Die Anzahl der zulässigen Personen auf der Fahrt ist in den technischen Daten für jeden Wohnwagentyp angegeben.
Das Passagiergewicht wird immer pauschal mit 75 kg pro Passagier berechnet, unabhängig von deren tatsächlichem Gewicht. In einem Fahrzeug mit einer zulässigen Anzahl von 4 Personen auf der Fahrt beträgt das Passagiergewicht daher 225 kg (3 * 75 kg).
- Serienausstattung und optionale Geräte
Die "Serienausstattung" ("Grundausstattung" oder "Serienausstattung") bezieht sich auf die Grundausstattung eines Fahrzeugs mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Merkmalen, einschließlich aller Werkzeuge, die ohne weitere Spezifikationen auf der Konfigurations- oder Ausstattungsebene installiert sind.
Die Daten zur Serienausstattung ("Grundausstattung" oder "Serienausstattung") sind für den ausgewählten Wohnwagentyp in der folgenden Konfiguration verfügbar.
Die "optionale Geräte" ("Pakete", "Ausstattungsmerkmale" und "Optionen") bezeichnen alle kundenspezifisch bestellten Ausstattungskomponenten, die ab Werk am Fahrzeug installiert sind, ohne dass sie nach Auslieferung des Fahrzeugs durch den Hersteller oder Ihren Händler installiert werden müssen.
Die Daten zu den ab Werk bestellbaren Geräten (Pakete, Ausstattungsmerkmale und Optionen) sind für den ausgewählten Wohnwagentyp in der folgenden Konfiguration verfügbar.
Bitte beachten Sie, dass die Installation optionaler Geräte immer eine Reduzierung der Nutzlast (siehe Punkt 6) mit sich bringt. Aus den Daten zu den jeweiligen Wohnwagentypen (siehe Punkt 7) geht hervor, welche maximale Masse an optionalen Geräten für welche Wohnwagenart ausgewählt werden kann.
- Nutzlast und minimale Nutzlast
Die "Nutzlast" wird berechnet, indem man von der technisch zulässigen Gesamtmasse die Masse im fahrfertigen Zustand, die Passagiermasse und die maximal zulässige Masse der vom Hersteller festgelegten optionalen Geräte abzieht.
Der europäische Gesetzgeber schreibt für Wohnmobile eine "minimale Nutzlast" vor, die für Gepäck und andere nicht vom Hersteller montierte Zubehörteile eingehalten werden muss. Sie muss in der Fahrzeugkonfiguration erreicht und aufgrund der folgenden Formel berechnet werden:
Minimale Nutzlast in kg ≥ 10 * (n + L)
wobei "n" die maximal zulässige Anzahl von Passagieren plus Fahrer und "L" die Gesamtlänge des Fahrzeugs in Metern ist.
- Maximale Masse der optionalen Geräte
Um die gesetzlich vorgeschriebene minimale Nutzlast einzuhalten, legt der Hersteller für jeden Wohnwagentyp die "maximale Masse der optionalen Geräte" fest. Dies ist die verfügbare Masse, um die vom Hersteller angebotenen optionalen Werksgeräte (Pakete, Ausstattungsmerkmale und Optionen) unter Berücksichtigung der minimalen Nutzlast auszuwählen.
Wingamm Group S.r.l. berechnet die maximale Masse der optionalen Geräte, indem die technisch zulässige Gesamtmasse, die Masse im fahrfertigen Zustand, die Passagiermasse und die minimale Nutzlast abgezogen werden.
Die Masse im fahrfertigen Zustand des Fahrzeugs ist jedoch ein nomineller Wert, der einer Produktionstoleranz von ± 5 % unterliegt (siehe Punkt I.). Das Auftreten dieser produktionstoleranzbedingten Gewichtsabweichungen kann dazu führen, dass die minimale Nutzlast nicht eingehalten wird, wenn die gesamte berechnete Masse für optionale Geräte verwendet wird.
Um sicherzustellen, dass die gesetzlich vorgeschriebene minimale Nutzlast eingehalten wird, berücksichtigt Wingamm Group S.r.l. bereits bei der Bestimmung der maximalen Masse der optionalen Geräte Unterschiede in den Gewichten einzelner Grundrisse aufgrund ihrer Erfahrung.
- Technische und rechtliche Hinweise
- Gesetzlich zulässige Toleranzen bei der Gewichtsberechnung
Die in den technischen Daten enthaltenen Gewichtsdaten sind nominelle Werte, die aufgrund der Produktionstoleranzen um maximal ± 5 % variieren können. Diese gesetzlich zulässigen Toleranzen, die auf Verwendung von Naturmaterialien wie Holz und Produktionsprozessen bei einigen Zulieferern zurückzuführen sind, haben direkte Auswirkungen auf das tatsächliche Fahrzeuggewicht und somit auch auf die verbleibende Zuladung oder Nutzlast. Daher sollten diese gesetzlich zulässigen Toleranzen bei der Fahrzeugkonfiguration unbedingt berücksichtigt werden.
Beispiel:
Gewicht im fahrfertigen Zustand gemäß technischer Daten:
|
2.968 kg
|
Gesetzlich zulässige Toleranz von ± 5 %:
|
148 kg
|
Gesetzlich zulässiger Bereich des Gewichts im fahrfertigen Zustand
|
von 2.820 bis 3.116 kg
|
- Auswirkungen der gesetzlich zulässigen Toleranzen
Wenn das tatsächliche Gewicht des Fahrzeugs durch die Auswahl optionaler Geräte so ansteigt, dass die Berechnung zwischen dem tatsächlichen Gewicht des Fahrzeugs und dem technisch zulässigen Gesamtgewicht nicht mehr ausreicht, um eine ausreichende Zuladung für Passagiere gemäß der Typgenehmigung und die minimale Nutzlast zu ermöglichen, können Sie in der Fahrzeugkonfiguration grundsätzlich die Möglichkeit haben (abhängig vom Wohnwagentyp), die Fahrzeugbelastung zu erhöhen, die zugelassenen Sitzplätze für die Fahrt zu reduzieren und/oder optionale Geräte zu entfernen, um mit der Konfiguration fortzufahren. Andernfalls ist es nicht möglich, die Fahrzeugkonfiguration und somit den Bestellprozess für das Fahrzeug fortzusetzen.
Bitte überprüfen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Wingamm Group S.r.l. Händler, dass das technisch zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird und ausreichende Zuladungsmöglichkeiten für Passagiere und Gepäck vorhanden sind (minimale Nutzlast, siehe unten).
Unabhängig davon, ob die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen minimalen Nutzlast gewährleistet ist, sollten Sie in der Konfiguration die Produktionstoleranzen und die gesetzlich zulässigen Toleranzen für das Gewicht im fahrfertigen Zustand berücksichtigen, da diese immer Auswirkungen auf die verfügbaren Zuladungsmöglichkeiten haben. Daher können Sie für jeden Wohnwagentyp nur ein maximales Gewicht optionaler Geräte bestellen.
Wenn Sie das oben gezeigte Fahrzeug beispielsweise mit optionalen Geräten bestellen, die ein Gesamtgewicht von 150 kg haben, ergibt sich aufgrund des nominellen Werts in den technischen Daten des Gewichts im fahrfertigen Zustand ein zulässiges Gesamtgewicht von 180 kg. Die tatsächliche verbleibende Zuladung kann jedoch aufgrund der gesetzlich zulässigen Toleranzen von ± 1 % vom nominellen Wert in den technischen Daten abweichen. Wenn das tatsächliche Gewicht des Fahrzeugs im fahrfertigen Zustand beispielsweise um 1 % höher ist als der nominelle Wert in den technischen Daten, der 2.968 kg beträgt, beträgt die verbleibende Zuladung 151 kg:
Beispiel:
3.500 kg
|
Zulässiges Gesamtgewicht
|
- 2.998 kg
|
Tatsächliches Gewicht des Fahrzeugs im fahrfertigen Zustand (+ 1 % gegenüber dem in den technischen Daten angegebenen Gewicht im fahrfertigen Zustand, das 2.968 kg beträgt)
|
- 3*75 kg
|
Passagiermasse
|
- 150 kg
|
Bestellte optionale Geräte für das speziell konfigurierte Fahrzeug
|
= 127 kg
|
Verbleibende Zuladungsmöglichkeit (wichtig: die verbleibende Zuladungsmöglichkeit muss größer als die gesetzlich vorgeschriebene minimale Nutzlast sein, siehe Punkt 6).
|
Wir empfehlen Ihnen daher, Ihr beladenes Fahrzeug vor der Fahrt zu wiegen und sicherzustellen, dass das zulässige Gesamtgewicht eingehalten wird. Diese Kontrolle liegt in Ihrer Verantwortung als Fahrer des Fahrzeugs.